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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Buchung in der Villa del Mar

Sehr geehrter Reisegast,

die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für die Buchung von Hoteldienstleistungen in der Villa del Mar. Sie werden Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und uns als Hotel – nachfolgend „Villa del Mar“ im Buchungsfalle abgeschlossenen Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

1.01. Für Gäste mit Wohnsitz in Deutschland bzw. mit deutschen Pass/Personalausweis garantiert die Villa del Mar die Preise in Euro.

1.02 Der Gast kann seine Buchung  mündlich (telefonisch), schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Internet an die „Villa del Mar“  übermitteln Grundlage der Buchung  des Gaste ist der im Internet auf der Seite „www.hoteldelmar.de“ angebotene Leistungsumfang mit den dort angegebenen Preisen bzw. das von der  „Villa del Mar“  dem Gast schriftlich, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch) bzw. im Internet übermittelte Buchungsangebot .

1.03. Die „Villa del Mar“ übermittelt dem Gast unverzüglich und in der Regel per E-Mail eine Buchungsbestätigung  mit Angaben der Preise und Leistungen. Eine solche Bestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Buchung des Gastes bei der „Villa del Mar“  weniger als 3 Werktage vor Reisebeginn eingeht, bzw. 7 Tage wenn der Gast nicht über eine Zustellungsmöglichkeit per E-Mail oder Fax verfügt. Der verbindliche Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten mündlich übermittelten) Annahmeerklärung der „Villa del Mar“ beim Gast  zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung beim Gast, ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Der Zugang beim Gast gilt als erfolgt, wenn die E-Mail ordnungsgemäß abgesandt wurde. Der Gast ist für die Beachtung etwaiger Spam-Filter selbst verantwortlich. Bei Zustellung per Fax gilt das Sendeprotokoll des Faxes der „Villa del Mar“ als Eingangsnachweis. In beiden Fällen ist der Gast berechtigt, den Gegenbeweis zu führen.

Weicht die Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung)  der „Villa del Mar“ von der Buchung des Gastes ab, so ist ein rechtsverbindlicher Vertrag nicht geschlossen. Der verbindliche Reisevertrag kommt in diesem Fall mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail (bei kurzfristigen Angeboten mündlich übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei de r„Villa del Mar“ zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei der Villa del Mar  ist der Reisevertrag rechtsverbindlich abgeschlossen. Änderungen des Reisevertrages auf Wunsch des Gastes werden erst mit Zugang der schriftlichen, per Fax oder E-Mail übersandten Annahmeerklärung  der „Villa del Mar“ rechtsverbindlich.

1.04 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen der von ihm mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Reisevertrag.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.01. Der Gast ist verpflichtet, den für die gebuchten Reiseleistungen vereinbarten Preise zu zahlen.

2.02. Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Gesamtpreises fällig. Da der Vertrag ein Beherbergungsvertrag ohne Beförderungsleistungen darstellt und keine Pauschalreise ist ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB  NICHT erforderlich. Die Anzahlung ist vor Anreise, spätestens jedoch 8 Tage nach Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast auf das angegebene Konto der „Villa del Mar“ zu überweisen. Für deutsche Gäste steht ein Euro-Konto  zur Verfügung.

2.03. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der restliche Preis wird zwei Wochen vor Reisebeginn fällig, spätestens jedoch beim Einchecken in der Villa del Mar.

2.04. Die Preise schließen die jeweils geltende polnische Mehrwertsteuer mit ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und ändert sich der Wechselkurs Euro/Zloty nach Vertragsschluss, so kann der vereinbarte Preis in dem Verhältnis geändert werden, wie sich die Änderung pro Person auf den vereinbarten Reisepreis auswirkt. Über die Änderung des Reisepreises wird die „Villa del Mar“ den Gast unverzüglich in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist jedoch nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Gast hat die vorgenannten Rechte innerhalb von 5 Tagen nach Eingang Erklärung der „Villa del Mar“ GmbH über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.

2.05. Ist die Anzahlung auf den Reisepreis nicht oder nicht vollständig bezahlt, wird der Vertrag nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist zur Zahlung des Restpreises aufgelöst. Es wird dann eine Entschädigung wie bei Rücktritt des Gastes fällig.

3. Leistungen

3.01. Die Leistungsverpflichtung der „Villa del Mar“ ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Internet.

3.02. Soweit im Namen der Villa del Mar Leistungen auf fremden Internetportalen bzw. Internetseiten Dritter anbietet, ist das Leistungsangebot unverbindlich. Maßgeblich sind die auf der Internetseite www.hoteldelmar.de angebotenen Bedingungen bzw. die dem Gast im Buchungsangebot bzw. in der Buchungsbestätigung übermittelten Bedingungen (Irrtum vorbehalten).

4. Leistungsänderungen

4.01. Änderungen und Abweichungen einzelner Beherbergungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Beherbergungsvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Hotelleistung führen. Die „Villa del Mar“ ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, z.B. über den Ausfall technischer Einrichtungen wie dem Schwimmbad.

4.02. Im Falle einer erheblichen Änderung oder einer wesentlichen Änderung der Hotelleistung ist der Gast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten . Der Gast hat die vorgenannten Rechte innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Mitteilung der „Villa del Mar“ GmbH über die Leistungsänderung bzw. –abweichung geltend zu machen.

4.03 Änderungen der Verpflegungsleistung durch Lieferung der vereinbarten Verpflegung in Buffetform oder als Gedeck oder in sonstiger Form sind im Rahmen der Zumutbarkeit in das Ermessen des Hotels gestellt und gelten nicht als Leistungsänderung.

5. Rücktritt durch den Gast, Umbuchung

5.01. Der Gast kann vor Reisebeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der „Villa del Mar“.

5.02. Tritt der Gast vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die „Villa del Mar“ Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.03. Die „Villa del Mar“ kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum gebuchten Beherbergungspreis (Übernachtung, Verpflegung und Wellnessangebote) pauschalisieren.

Im Falle des Rücktritts aus Gründen des Gastes sind folgende Zahlungen zu leisten :

bis zum 45. Tag vor dem Anreisetag kostenfrei, jedoch ist ein Aufwendungsersatz von 25,- EUR je gebuchter  Person zu bezahlen. vom  44. –  20 . Tag vor dem Anreisetag      10  Prozent     mindestens jedoch den Aufwendungsersatz von  25 € p.P. vom  19. –    8.  Tag vor dem Anreisetag      25  Prozent     mindestens jedoch den Aufwendungsersatz von  25 € p.P. vom    7. –    3. Tag vor dem Anreisetag       60  Prozent vom    2.   Tag vor dem Anreisetag bis gepl. Ankunft    75  Prozent bei Nichtantritt der Reise    100 Prozent Unter Anreisetag ist der gebuchte Anreisetag zu verstehen.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der „Villa del Mar“ keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

5.04 Werden auf Wunsch des Gastes nach Vertragsschluss bis 45 Tage vor dem gebuchten Anreisetag Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart oder gebuchter Wellnessleistungen vorgenommen (Umbuchung), kann die „Villa del Mar“  ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 25,00 € pro Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die nach dem 31.Tag vor dem Anreisetag bei der Villa del Mar eingehen und vom Hotel bestätigt werden sind bei Verringerung der Beherbergungsleistung zum gebuchten Termin mit den unter 5.03 genannten Bedingungen und Pauschalen zu vergüten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Reiseantritt

6.01. Nimmt der Gast einzelne Beherbergungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so erfolgt keine Rückerstattung. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Die ersparten Aufwendungen können mit 20 % des Beherbergungspreises pauschaliert werden.

7. Rücktritt und Kündigung durch die „Villa del Mar“

7.01. Die „Villa del Mar“ kann nach Antritt der Reise den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Gast durch sein Benehmen nachhaltig stört und das auch nach Abmahnung fortsetzt  oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die „Villa del Mar“, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

7.02 Soweit Buchungen des Gastes durch die Villa del Mar irrtümlich bestätigt wurden, die den Regelungen des Preisverzeichnisses (www.hoteldelmar/Preise.html) einschließlich der dort geregelten Mindestbuchungszeiten wiedersprechen, ist die Villa del Mar zum Rücktritt von der Reisebuchung wegen Irrtums berechtigt. Ein Anspruch des Gastes auf Entschädigung entsteht dadurch nicht.

8. Haftung für Mängel, Anzeigepflicht, Kündigung durch den Reisenden

8.01. Wird die Beherbergungsleistung  nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Die „Villa del Mar“ kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die „Villa del Mar“ kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

8.02. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Beherbergungsleistung kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Beherbergungspreises verlangen (Minderung).

8.03. Der Gast ist verpflichtet seine Beanstandung unverzüglich der Leitung der „Villa del Ma anzuzeigen. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Der Anspruch auf Minderung beginnt frühestens mit Eingang der Anzeige bei der Hotelleitung. Anzeigen, auf die eine Reisepreisminderung beansprucht wird, haben schriftlich oder mündlich ausschließlich gegenüber der Hotelleitung zu erfolgen, d.h. mündlich nur gegenüber Frau Sylwia Mazur oder Herr Hans G. Schlachter.

8.04. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die „Villa del Mar“ innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag  durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Gast  die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der „Villa del Mar“ erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der „Villa del Mar“ verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Der Gast  schuldet der „Villa del Mar“ den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Beherbergungspreises.

8.05. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem 1/2 Jahr beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

8.06. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziff. 9.

9. Haftung für Schäden

9.01. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

9.02. Soweit die „Villa del Mar“ für sonstige Schäden aufgrund des Reisevertrages haftet, ist ihre Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit die „Villa del Mar“ für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträges verantwortlich ist.

9.03. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die „Villa del Mar“ jeweils je Reisenden und Reise bei Sachschäden bis 4.100,00 € bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser 4.100,00 € übersteigt.

9.04. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Gastes beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.01. Der Gast kann die „Villa del Mar“ nur an deren Sitz in Polen verklagen.

10.02. Für Klagen der „Villa del Mar“ gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand Berlin

Niechorze der   10.8.2010
 
 
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